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Krisenfrisuren am Ende: Friseure seifen wieder ein

Nach dem lockdown sind die Friseurlaeden wieder geoeffnet
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Seit dem 4. Mai 2020 dürfen die Frisöre ihre Arbeit wieder aufnehmen. Waren sie zunächst noch “systemrelevant” und hatten einige Zeit in der Coronakrise geöffnet, wurden dann aber doch ab dem 22. März per Notverordnung geschlossen. Das war verwirrend, denn wir Bürger konnten nicht verstehen, weshalb man trotz Abstandsregelung noch zu Frisör durfte. Aber nun war nach der 3. Märzwoche Schluss mit fluffig.

Viele Menschen scheren sich ja gar nicht um ihren Kopf und um das, was darauf wächst. Sie tragen das Elend mit einer gewissen Würde und waren teilweise jahrelang nicht mehr beim Friseur. Denen war das egal mit dem Friseur-Lockdown.

Manche schneiden sich die Haare eh lieber selber und halten dafür tolle Rasiermaschinen bereit. Andere, da bin ich mir ganz sicher, ließen sich illegal die Haare schneiden, denn beim Schönsein hört der Spaß auf. Man will am Ende ja nicht aussehen wie ein Neandertaler. Daher waren die meisten Leute heilfroh, dass die Friseure zur Tat schreiten durften – und diese selbst auch.

Doch die Auflagen sind streng. Die “körpernahen Dienstleistungen” bergen manche Ansteckungsgefahren und das Coronavirus grassiert immer noch. Die Haarkünstler dürfen ausschließlich nur mit Maske arbeiten, mit Mundschutz. Und das ist nicht leicht. Den ganzen Tag unter einer solchen Atemmaske im Laden zu stehen und die Menschen zu verschönern ist eine echte Herausforderung. Man kriegt ja nicht nur schlecht Luft, wenn man eine Brille tragen muss, beschlägt diese leicht.

Die Auflagen für die Friseure in der Coronakrise

Unter anderem sind Friseurbetriebe zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Es ist ein Abstand von mindestens zu gewährleisten.
    Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände (1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden)
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
  • Außerdem dürfen nur Kunden bedient werden, die bereit sind, ihren Namen und ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Ferner muss der Zeitpunkt des Vertretens und Verlassens des Salons dokumentiert und für 3 Wochen aufbewahrt werden, damit bei Infektionen eine Rückverfolgung möglich ist.

Eine Terminvergabe ist keine Pflicht. Um die Abschaffung der Wartezonen” zu gewährleisten, bietet sich eine Terminierung geradezu an. Auch, um die Abstände und andere Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, scheint für viele Friseure die Terminvereinbarung mit dem Kunden notwendig zu sein. Macht ja nix, bieten allen eine gewisse Planungssicherheit.

Näheres, wen es interessiert, in diesem PDF: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (Stand 20. Mai 2020)

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