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Zulassung von Virtuelle Automatenspiele – Corona sorgt für Verzögerungen!

Eine Frau spielt „Book of Ra“ an einem Spielautomaten in einer Spielhalle
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Das Online-Glücksspiel ist seit Juli 2021 legal in Deutschland und wird durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) reguliert. Erlaubt sind hierzulande ausschließlich virtuelle Automatenspiele. Betreiber können jedoch nicht einfach losziehen und die Online-Slots in Eigenregie anbieten. Sie benötigen eine Zulassung, die an die deutsche Glücksspiellizenz gekoppelt ist. Die Vergabe der Lizenzen geht allerdings nur schleppend voran. Schuld an dem Schneckentempo trägt die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen.

GlüStV – Online-Automatenspiele ohne Limit adieu

Der neue GlüStV hat das virtuelle Glücksspiel in der Bundesrepublik zwar legalisiert, Narrenfreiheit herrscht jedoch nicht auf dem hiesigen Online-Markt – ganz im Gegenteil! Die Ministerpräsidenten haben die Gesetzgebung mit zahlreichen Maßnahmen und Regularien bestückt, die einer restriktiven Auslegung obliegen.

Lizenznehmer sind unter anderem in ihrem Spielangebot arg limitiert. Zur Verfügung stehen ausschließlich digitale Automatenspiele. Casinoklassiker wie Roulette oder Blackjack findet die Spielergemeinde in virtuellen Spielbanken mit deutscher Lizenz nicht vor. Dabei sind selbst die Online-Slots mit einigen Restriktionen versehen. So gibt es etwa ein Einsatzlimit und eine sogenannte Cooldown-Phase, die eine Fünf-Sekunden-Pause zwischen den Spins vorsieht.

Wer auf all diese Einschränkungen keine allzu große Lust hat, muss auf Online-Casinos mit einer ausländischen Glücksspiellizenz ausweichen – Online-Automatenspiele ohne Limit sind hier aufgelistet.

Deutsche Glücksspiellizenzen unter dem GlüStV

Seit Juli 2021 gilt der neue GlüStV. Die Lizenzen, die ein essenziellen Teil der gesamten Regulierung bilden, wurden jedoch nicht direkt auf Anhieb vergeben. Der Grund: Die zuständige Behörde – die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)– war nicht in der Lage, den angedachten Aufgabenumfang vom Start weg zu übernehmen.

Bis heute befindet sich die GGL im Aufbauprozess. Erst zum 01. Januar 2023 soll die Behörde voll einsatzbereit sein. Das Lizenzverfahren ist zwar mittlerweile angelaufen, die Frage nach den Gründen für die Verzögerung bleibt dennoch.

Nach den jüngsten Medienberichten sind die Corona-bedingten Auswirkungen die Hauptursache für die verzögerten Zulassungen für virtuelle Automatenspiele. Bis dato sollen sich rund 60 Glücksspielanbieter bei der GGL um eine Lizenz bemüht haben – darunter Lotto Baden-Württemberg und viele weitere staatliche und private Betreiber.

Von den 60 eingegangenen Bewerbungen wurden jedoch nur eine Handvoll bearbeitet. Auf der sogenannten Whitelist befinden sich nur insgesamt neun Glücksspielkonzerne, die eine deutsche Lizenzen erhalten haben und somit gesetzlich legitimiert sind, virtuelle Spielautomaten wie den Book of Ra Slot anzubieten. Zu den Lizenzinhabern gehören folgende Unternehmen:

  • DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH mit jackpotpiraten.de & bingbong.de
  • Tipwin Ltd. mit games.tipwin.de
  • Ruleo Alpenland AG mit mybet.de
  • The Mill Adventure Ltd. mit slotmagie.de
  • Cashpoint Malta Ltd. mit xtip.de, merkur-sports.de & merkur-spiel.de
  • BlueBet Operations Ltd. mit novoline.de
  • Solis Ortus Service mit crazybuzzer.de
  • Jokerstar GmbH mit jokerstar.de
  • Solar Operations Ltd. mit sonnenspiele.de

Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags

Aktuell scheint Corona das Lizenzverfahren nicht zu beeinträchtigen. In den vergangenen Monaten hat die GGL im Verbund mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zahlreiche Konzessionen an qualifizierte Glücksspielbetreiber vergeben.

Die vielen Bewerbungen, die noch unangetastet auf den Schreibtischen der Behörden liegen, müssen nichtsdestotrotz allesamt noch bearbeitet werden. Wann das konkret geschieht, weiß niemand so recht. Dafür wissen die aktuellen und zukünftigen Lizenznehmer jedoch, welche Maßnahmen der Glücksspielstaatsvertrag bereithält und welche Veränderungen dadurch auf sie zu kommen.

  • Monatliches Einzahlungslimit: Der GlüStV hat die monatlichen Ausgaben für Glücksspiele im Internet beschränkt. Jeder Spieler darf in Online-Casinos oder -Sportwetten nicht mehr als 1.000 Euro ausgeben. Das Einzahlungslimit soll verhindern, dass sich Spieler finanziell übernehmen und in eine Schuldenspirale landen.
  • Limits für Automatenspiele: Die virtuellen Automatenspiele sind ebenfalls mit einigen Beschränkungen versehen. Slots sind mittlerweile so konzipiert, dass pro Spin maximal 1,00 Euro eingesetzt werden kann. Die bereits thematisierte Fünf-Sekunden-Regel stoppt zudem den Spielfluss. Die Walzen können nicht mehr im Automodus gedreht werden.
  • Geringere Spielauswahl: Slots sind abseits der Sportwetten die einzigen Glücksspiele, die im Netz legal sind. Lizenznehmer dürfen keine Casinoklassiker wie Roulette, Blackjack oder Baccarat anbieten. Auch Live-Games sind gesetzlich untersagt. Dadurch schrumpft die Spielauswahl enorm.
  • Sperrdatei: Bis heute umstritten ist die Sperrdatei. Sie trackt sämtliche Aktivitäten der Spielergemeinde in lizensierten Online-Casinos. Da die Lizenzinhaber dazu verpflichtet sind, ihre Kunden zu identifizieren und authentifizieren, wird für jeden Spieler ein Profil erstellt. Alle erhobenen Daten und Informationen werden in die Sperrdatei eingespeist. Sie beobachtet das Spielverhalten und schlägt Alarm, falls sie Auffälligkeiten bemerkt. So sollen die Spieler vor der Entwicklung einer Spielsucht geschützt werden.

GlüStV – Ziele der neuen Gesetzgebung

Mit den restriktiven Maßnahmen für den digitalen Glücksspielmarkt verfolgen die Bundesländer bestimmte Ziele. Wer pure Willkür vermutet, irrt sich also.

In erster Instanz soll die neue Gesetzgebung jegliche Form von Spielsucht präventiv bekämpfen. Die Lizenznehmer sind dazu verpflichtet, ihr Spielangebot mit Warnhinweisen zum Thema Spielschutz zu versehen. Zusätzlich werden mögliche Anlaufstellen aufgezeigt, die im Falle eines auffälligen Spielverhaltens aufgesucht werden können.

Ein weiteres übergeordnetes Ziel ist der Spielerschutz, der sowohl gefährdete als auch minderjährige Spieler umfasst. Die einheitlichen Regeln mitsamt der Sperrdatei werden durch die GGL, die als zentrale Aufsichtsbehörde fungiert, regelmäßig kontrolliert und überwacht. Dadurch erhält die Spielergemeinde mehr Sicherheit und Schutz.

Der GlüStV hat die Aufgabe, faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen. Mit den bundesweiten Regularien ist der einstige gesetzliche Flickenteppich obsolet, was im Umkehrschluss gleiche Marktbedingungen mit sich bringt. Alle Glücksspielbetreiber müssen sich an die gleichen Spielregeln halten und haben entsprechend die gleichen Chancen, auf dem hiesigen Markt Fuß zu fassen.

Lizenzen aus Schleswig-Holstein

Vor dem GlüStV war das Online-Glücksspiel temporär nur in Schleswig-Holstein legal. Das nördlichste Bundesland vergab im Jahr 2012 auf eigene Faust einige Lizenzen für virtuelle Automatenspiele. Die Konzession behalten bis zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit, so dass in der Theorie zwei verschiedene Lizenzen aus Deutschland existieren.

Grundsätzlich spielt es aber keine Rolle, ob die Konzession eines Lizenznehmers von der GGL oder aus Schleswig-Holstein stammt. Die Regularien des GlüStV sind absolut. Folgende Konzerne verfügen über eine Lizenz aus Schleswig-Holstein und können entsprechend legal auf dem deutschen Online-Glücksspielmarkt agieren:

  • Electraworks Ltd. mit Bwin
  • Greentube Malta Ltd. mit Stargames
  • Löwen Play GmbH mit Löwen Casino
  • Megapixel Entertainment Ltd. mit Wunderino & Hyperino
  • OnlineCasino Deutschland AG mit OnlineCasino Deutschland, RIZK Casino, SLOTILDA & lilapaloma
  • REEL Germany Ltd. mit PokerStars
  • Skill on Net Ltd. mit DrückGlück
  • World of Sportsbetting Ltd. mit LeoVegas
  • Tipico Company Ltd.
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